Mietrecht
Rechtsberatung und Rechtsvertretung

Unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main berät und vertritt Sie rechtlich in dem Bereich Mietrecht

Mietrecht

Wir leisten Rechtsberatung und Prozessvertretung in allen Fragen, die das Recht der Wohnraummietverhältnisse und das Recht der Gewerberaummieteverhältnisse betreffen.

Als Rechtsanwälte beraten wir bei der Gestaltung neuer Mietverträge und führen eine Mietvertragsprüfung bestehender Verträge durch. Dies betrifft Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Mieterhöhungen, Staffelmiete, Mietminderung, Modernisierung, Kaution sowie Renovierung bei Einzug oder Auszug.

Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist im Mietrecht beträgt in der Regel knapp drei Monate. Diese Regelung betrifft alle ordentlichen Kündigungen von Mieter oder Vermieter. Für Vermieter verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Mietdauer.

Kündigungsfristen nach § 573 c BGB
Mietdauer Mieter Vermieter
bis 5 Jahre 3 Monate 3 Monate
über 5 Jahre 3 Monate 6 Monate
über 8 Jahre 3 Monate 9 Monate

Bei fristlosen und anderen außerordentlichen Kündigungen können andere Fristen gelten. Auch bei alten Formularmietverträgen, die aus der Zeit vor Sept. 2001 stammen, können die dortigen Kündigungsfristen noch gelten.
Wir bieten Ihnen rechtliche Hilfe bei der Prüfung, welche Kündigungsfristen bei Ihrem Mietvertrag gelten.

Kündigungsschutz

Gesetzlicher Kündigungsschutz im Mietrecht besteht, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine besondere Härte bedeuten würde, die sogenannte „Sozialklausel“.

Mieterhöhung

Ist in Ihrem Mietvertrag eine Miet­zinsanpassung nicht geregelt, so kann der Vermieter die Miete ggf. bis zur orts­üblichen Vergleichs­miete erhöhen. Im Raum Frankfurt gilt dafür ein qualifizierter Mietspiegel. Bei Miet­verträgen mit einer Staffel- oder einer Indexmiete dagegen steigt die Miete auto­matisch an.
Wir leisten Ihnen auch im Bereich Mieterhöhung qualifizierte Rechtsberatung.

Mietminderung

Der Mieter hat das Recht die Miete zu mindern, das heißt weniger Miete zu zahlen, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist. Dazu gehören u.a. Schimmel, langfristiger Heizungsausfall, Wasserschäden. Allerdings müssen diese Mängel dem Vermieter vorher mitgeteilt werden. Beseitigt der Vermieter die Wohnungsmängel dann nicht, so kann gemindert werden.

Mieter zahlen ihre Miete nicht mehr

Zahlt der Mieter die Miete dagegen unberechtigterweise nicht mehr, dann hat der Vermieter mehrere Möglichkeiten. Oft reicht schon die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt, um den Mieter zur Zahlung zu veranlassen.

Kann eine Einigung so nicht erreicht werden, muss ein Mahnverfahren oder letztendlich Räumungsverfahren eingeleitet werden, bei dem wir die mietrechtliche Prozessvertretung übernehmen.

Renovierung

Schönheitsreparatur- und Endrenovierungsklauseln in Mietverträgen

Grundsätzlich ist eine formularvertragliche Endrenovierungspflicht des Mieters auch ohne Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen in Wohnraummietverträgen unwirksam ist, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Auch formularvertragliche Abgeltungsklauseln, die sich an starren Fristen und Prozentsätzen ausrichten, sind aus diesem Grund in der Regel unwirksam.

Ob und in welchem Umfang eine Pflicht zur Renovierung oder zur Übernahme von Renovierungskosten in Ihrem Mietverhältnis besteht, prüfen wir für Sie.

Schlagworte zum Thema:

Mietrecht, Gewerberaummiete, Gewerberaum, Wohnraummiete, Wohnungskündigung, Kündigungsrecht des Mieters, Kündigungsrecht des Vermieters, Eigenbedarfskündigung, Mietrückstände, Mängel der Mietsache, Kaution